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Umsatzsteuer | CMR-Frachtbrief muss Bestimmungsort enthalten
Die Umsatzsteuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung im Sinne von § 6a UStG kann in Versendungsfällen durch einen CMR-Frachtbrief nachgewiesen werden. Denn ein CMR-Frachtbrief beruht auf dem Übereinkommen im internationalen Straßengüterverkehr und ist damit ein Frachtbrief im Sinne von § 17a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 1 UStDV .
Zum Inhalt eines ordnungsgemäßen CMR-Frachtbriefs [i]Inhalt des ordnungsgemäßen CMR-Frachtbriefs führt der BFH aus:
Der CMR-Frachtbrief muss keine sog. Empfängerbestätigung enthalten (Angaben zum Ort und Zeitpunkt des Empfangs der Lieferung).
Allerdings muss der CMR-Frachtbrief Angaben zum Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet enthalten, da nur so die Versendung oder Beförderung der Ware in das übrige Gemeinschaftsgebi...