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1 %-Regel | Keine Rabatte auf den Brutto-Listenpreis
Bei der sog. 1 %-Regelung ist vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs auszugehen. Für den Abzug von marktüblichen Rabatten gibt der Gesetzeswortlaut nichts her. Die gesetzliche Bewertungsregelung in § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist verfassungsgemäß.
Insam/Hilbert/Heumann, Dienstwagenregelungen des Arbeitgebers aus arbeits- rechtlicher und lohnsteuerlicher Sicht, BBK 11/2011 S. 522, NWB FAAAD-83812.