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Wahlrechte nach BilMoG: Analystenschreck oder Weißer Ritter des HGB?
[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 912 Das BilMoG brachte die Befürchtung mit sich, die Bilanzpolitik werde schwieriger und die Bilanzanalyse aufwendiger. Die Aussagekraft der Handelsbilanz werde sinken und Jahresabschlüsse seien weniger vergleichbar – zumindest für die nächsten Jahre. Die empirische Studie analysiert, wie mit dem BilMoG in der Praxis wirklich umgegangen wird. Sie ist mit Einschränkungen repräsentativ.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Untersuchte Wahlrechte und Grundlagen der Studie
Bei einer Veränderung gesetzlicher Vorschriften hat der Gesetzgeber regelmäßig die Option, neue Vorschriften nur auf neue Sachverhalte oder auch auf Alt-Sachverhalte anwenden zu lassen – oder sogar dem Bilanzierenden diese Frage selbst entscheiden zu lassen. Zum Teil besteht die Möglichkeit einer erfolgsneutralen, zum Teil aber auch erfolgswirksamen Anpassung. [i]ÜbergangswahlrechteGegenstand der Analyse waren die Übergangswahlrechte:
Alt-Sonderposten mit Rücklageanteil: Wahlrecht zwischen Beibehaltung oder erfolgsneutraler Auflösung,
Alt-Aufwandswahlrechtsrückstellungen: Beibehaltung oder erfolgsneutrale (bei Zuführung im letzten Geschäftsjahr vor BilMoG: erf...