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NWB direkt Nr. 40 vom Seite 1066

Alles Meinungsfreiheit – neue Regeln für das „Whistle-Blowing”?

Jörg Steinheimer und Dr. Stefan Haeder

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAD-92370 Deutschland ist in einem Whistle-Blowing-Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) unterlegen. Die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit habe im Ausgangsstreit keinen sachgerechten Ausgleich zwischen der Meinungsfreiheit der Arbeitnehmerin und dem Schutz des guten Rufes des Arbeitgebers gefunden (EGMR, Urteil v. 21. 7. 2011 - 28274/08, Heinisch ./. Deutschland).

Eine ausführliche Fassung finden Sie in

Sachverhalt und Entscheidung des EGMR

[i]Strafanzeige wegen Missständen im Unternehmen – fristlose Kündigung und erfolglose KündigungsschutzklageDie Beschwerdeführerin war Altenpflegerin bei einem Unternehmen im Mehrheitsbesitz des Landes Berlin. Sie beanstandete gegenüber ihrer Arbeitgeberin Überlastung sowie Pflegemängel, später erstattete sie Betrugsanzeige. Ihr wurde krankheitsbedingt gekündigt. In einem Flugblatt wurde die Kündigung als „politische Disziplinarmaßnahme” gerügt. Im Anschluss wurde ihr daher auch fristlos gekündigt. Die Klage dagegen blieb vor den deutschen Arbeitsgerichten erfolglos. Eine Verfassungsbeschwerde scheiterte.

[i]Kein angemessener Ausgleich der InteressenDer EGMR bejahte eine Verletzung der Beschwerdeführerin durch die deutschen Gerichte in ihrer Meinungsfreiheit (Art. 10 EMRK). Sie hätten keinen gerechten Ausgleich zwischen dem Rufschutz ...