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Vertrauensschutz in den Teilwerterlass des BMF
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAD-92357 Der NWB IAAAD-89060 entschieden, dass börsennotierte, festverzinsliche Wertpapiere selbst dann nicht auf einen unterhalb ihres Nennbetrags liegenden Kurswert abgeschrieben werden dürfen, wenn sie im Umlaufvermögen bilanziert werden. Der BFH erkennt in einem unter dem Forderungsnennbetrag des Wertpapiers liegenden Kurswert keine für eine Teilwertabschreibung notwendige dauerhafte Wertminderung an, denn der Inhaber eines solchen festverzinslichen Wertpapiers habe das gesicherte Recht, am Ende der Laufzeit den verbrieften Nominalwert zu erhalten. Das gelte zumindest, solange die Bonität des Schuldners zum Fälligkeitszeitpunkt nicht zweifelhaft ist. Nach dem Urteil des BFH ist demnach die auf Basis des Teilwerterlasses des BStBl 2000 I S. 372, Rn. 23 ff.) von der Finanzverwaltung praktizierte langjährige Anerkennung der Teilwertabschreibungen von festverzinslichen Wertpapieren des Umlaufvermögens nicht vereinbar mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG 2002.
Eine ausführliche Fassung finden Sie in
Vertrauensschutz für Erstbescheide
[i]Anwendbarkeit des TeilwerterlassesSolange der Teilwerterlass durch die Finanzverwaltung nicht entsprechend geändert wird,...