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BFH 23.08.2011 IX R 53/05, NWB 40/2011 S. 3338

Einkommensteuer | Rücktrag eines 1999 erzielten Verlustes in den Veranlagungszeitraum 1998

Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Im Rahmen des nach § 10d EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 zu beurteilenden Rücktrags eines 1999 erzielten Verlustes in den Veranlagungszeitraum 1998 ist § 2 Abs. 3 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 nicht anzuwenden (entgegen R 115 Abs. 6 EStR 1999). (2) Voraussetzung für einen Rücktrag von negativen Einkünften ist nach § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG, dass diese bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte tatsächlich nicht ausgeglichen werden.

Anmerkung:

Die Entscheidung, die sechs Jahre auf sich warten ließ, ist nur noch für die Vergangenheit von Bedeutung. Denn zum einen ist die Mindestbesteuerung inzwischen wieder aufgegeben worden und zum anderen ist das Wahlrecht entfallen, nur einen Teil der Verluste zu verrechnen, um sie im Übrigen zurückzutragen. Diese Wahlrech...