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BGH 27.09.2011 B 4 AS 145/10 R, NWB 40/2011 S. 3346

Ausbildungsförderung | Kein BAföG im nicht-konsekutiven Masterstudium

Wer im Ausland bereits einen, z. B. dem ersten juristischen Staatsexamen gleichgestellten, berufsqualifizierenden Abschluss erlangt hat, hat in Deutschland keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung für ein Studium, das nur der Vertiefung/Weiterbildung dienen soll (hier: Aufbaustudium „Master of Business Law und Taxation„). Die Förderfähigkeit einer Ausbildung richtet sich abschließend nach § 2 BAföG (v. a. Vollzeithochschulstudium) und § 7 Abs 1 Satz 1 BAföG (individuelle Voraussetzungen). Ein Masterstudium ist insbesondere förderfähig, wenn das angestrebte Ausbildungsziel dies erfordert. Wo keine (erste) Ausbildung bzw. der anschließende berufsqualifizierende Abschluss mehr angestrebt wird, besteht kein Anspruch, selbst dann, wenn der Ergänzungsstudiengang prinzipiell BAföG-fähig ist. Im letzteren Fall ...