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OLG Frankfurt M. 07.07.2011 1 U 260/10, NWB 40/2011 S. 3345

Schadensersatzrecht | Flughafensicherheit haftet nicht für bei Kontrolle verlorene Uhr

Das Ablegen eines Gegenstands zum Durchleuchten im Rahmen der Abflugkontrolle (Fluggast-Sicherheitskontrolle gem. § 5 Abs. 1 LuftSiG) begründet kein öffentlich-rechtliches Verwahrverhältnis an der Sache durch den Flughafenbetreiber. Der Klägerin kam ihre Armbanduhr abhanden, nachdem sie diese auf Aufforderung zum Durchleuchten in eine Schale auf das Band im Sicherheitskontrollbereich gelegt hatte. Nachdem sie selbst die Sicherheitsschleuse durchschritten und sich der Körperkontrolle (elektronische Metallsuche) unterzogen hatte, war die auf das Förderband gelegte Uhr am anderen Ende des Bandes verschwunden. Die Schadensersatzklage blieb (auch aus Beweisgründen) ohne Erfolg.

Anmerkung:

Flugreisenden ist zu raten, ihre auf dem Band parallel mitlaufenden Wertsachen möglichst ununterbrochen i...