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Erbrecht | Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Wertgutachten für Grundstück
Der Erbe ist einem Pflichtteilsberechtigten zur Auskunft über die fiktiven Nachlassaktiva, mithin auch ausgleichspflichtige Zuwendungen und ergänzungspflichtige Schenkungen, verpflichtet (§ 2314 Abs. 1 BGB). Dazu bedarf es keiner konkreten Darlegungen durch den Pflichtteilsberechtigten. Der Erbe kann sich auch einem Sachverständigengutachten zur Wertermittlung eines streitbefangenen Hausgrundstücks nicht unter Hinweis auf einen vorhandenen Kaufvertrag und die Schätzung eines Maklers verweigern. Diese reichen ggf. für die sachgerechte Bewertung des Objekts nicht aus.
Die Bewertung von Nachlassgegenständen, die nach dem Erbfall veräußert werden, orientiert sich, soweit nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen, am tatsächlich er-zielten Verkaufspreis und dies gilt unabhängig ...