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NWB Nr. 40 vom Seite 3336

Doppelte Mietkosten beim gestreckten Familienumzug als Werbungskosten

Susann Kammeter

Mit Urteil v. - VI R 2/11 NWB KAAAD-92353 hat der VI. Senat des BFH entschieden, dass Mietaufwendungen für einen neuen Familienwohnsitz vom Zeitpunkt der Kündigung der bisherigen Familienwohnung bis zum Umzug der Familie in die neue Wohnung in unbeschränkter Höhe als Werbungskosten (Umzugskosten) zu berücksichtigen sein können.

Der verheiratete Kläger lebte und arbeitete bis zum November 2007 gemeinsam mit seiner Ehefrau in der Stadt A. Der Kläger nahm zum eine Beschäftigung in der Stadt B auf. Aus diesem Grund mieteten der Kläger und seine Ehefrau zum in der Nähe von B – in C – eine 165 qm große Wohnung an. Von dort ging der Kläger seiner Arbeit in B nach. Wie von Anfang an geplant, zogen die Ehefrau und das Kind des Klägers erst am in die Wohnung in C nach. Die bisherige Familienwohnung in A wurde aufgegeben. Der Kläger begehrte, die Mietaufwendungen der Wohnung in C für Januar und Februar 2008 in voller Höhe als Werbungskosten zu berücksichtigen. Das Finanzamt ließ den Abzug der Mietkosten – unter Hinweis auf eine doppelte Haushaltsführung des Klägers – nur anteilig für 60 qm Wohnfläche zu.

Die dagegen gerichtete Klage blieb – wie der Einspruch zuvor – ...