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NWB-EV Nr. 10 vom Seite 333

Rendite bei Lebensversicherungs-Policen auf Talfahrt

Höchstrechnungszins wird ab 1. 1. 2012 von derzeit 2,25 % auf 1,75 % reduziert

Anke Dembowski

Die Absenkung des Garantiezinses nimmt im aktuellen Niedrigzins-Umfeld den Druck von den Kapitalanlage-Verantwortlichen der Assekuranz, ohne die Versicherten zu schädigen. Der Topf, der zur Verteilung ansteht, wird schließlich nicht geringer, sondern ein besseres Ergebnis fließt den Versicherten dann über die Überschussbeteiligung zu. Der Vertrieb stört sich allerdings an der geringeren Garantieverzinsung.

I. Einleitung

Die Finanzkrise fordert ihren Tribut – sowohl bei Zinsanlagen als auch bei klassischen Lebensversicherungs-Policen. Insbesondere die fallenden Zinsen machen den Lebensversicherern zu schaffen, da sie zu gut 80 % in Rentenwerten engagiert sind.

Für den Vertrieb kommt nun noch die beschlossene Absenkung des Höchstrechnungszinses hinzu, welche die klassischen Lebensversicherungsprodukte als Kapitalanlage zumindest optisch unattraktiver macht als bisher. Zweck des Höchstrechnungszinssatzes ist es, die langfristige Tragfähigkeit der Versicherungsgesellschaften zu gewährleisten. Der Gesetzgeber möchte mit Hilfe des Höchstrechnungszinssatzes ausschließen, dass Versicherer versuchen im Wettbewerb um Kunden durch zu hohe und damit zu riskante ...