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NWB-EV Nr. 10 vom Seite 337

Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Überblick und Gestaltungshinweise

Christoph Wenhardt

Häufige Vermögensart eines Steuerpflichtigen sind Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (z. B. an einer AG oder einer GmbH). Werden diese veräußert, kann dies zu erheblichen steuerlichen Belastungen führen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die verschiedenen Veräußerungstatbestände.

I. Beteiligung im Privatvermögen

1. Allgemeines

Befindet sich der veräußerte Anteil an der Kapitalgesellschaft im Privatvermögen, greift entweder die Vorschrift des § 17 EStG oder die des § 20 EStG. Dies bedeutet, dass die Veräußerung immer steuerpflichtig ist.

2. Anteilsveräußerungen nach § 17 EStG

a) Allgemeines

Nach § 17 Abs. 1 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft. Voraussetzung ist jedoch, dass der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft (unmittelbar oder mittelbar) zu mindestens 1 % beteiligt war. Dabei ist für die Berechnung des Fünfjahreszeitraums der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums – und nicht des zivilrechtlichen Eigentums – maßgeblich ( NWB JAAAB-22260).

Beispiel

Der Steuerpflichtige S hält seit dem eine 2%-ige Beteiligung an der X...