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IWB 18/2011 S. 676

Schweiz | Bundesrat schlägt Vereinfachung bei der Lotteriebesteuerung vor

[i]Künftige Lotteriegewinne sollen erst ab einer Höhe von 1.000 CHF steuerpflichtig seinAm hat der Schweizer Bundesrat einem Gesetzentwurf der ständerechtlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben zugestimmt und folgende Vereinfachungsmaßnahmen bei der Besteuerung von Lotteriegewinnen vorgeschlagen. Künftige Lotteriegewinne sollen erst ab einer Höhe von 1.000 CHF steuerpflichtig sein. Die bisherige Freigrenze von 50 CHF führe zu einem zu hohen Verwaltungsaufwand für die Veranstalter. Kantone und Gemeinden können aufgrund ihrer Tarifautonomie selbst eigene Freigrenzen festlegen. Zudem soll bei jedem Gewinn pauschal 5 % des Einsatzes, maximal 5.000 CHF, als Kosten abgezogen werden dürfen.