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IWB Nr. 18 vom Seite 679

Blick ins Ausland

Dipl.-Finanzwirt (FH) Ronny Langer, Steuerberater und Partner der auf Umsatzsteuerrecht spezialisierten Kanzlei küffner maunz langer zugmaier, München

Die sich verschärfende Schuldenkrise innerhalb der EU führt dazu, dass einige Länder erneut laut über die Erhöhung der Umsatzsteuersätze nachdenken. Während man in Tschechien, der Slowakei und Griechenland noch darüber diskutiert, wurde die Erhöhung in Italien bereits beschlossen. Eine weitere Maßnahme zur Stärkung der Staatseinnahmen ist der Kampf gegen Steuerbetrugsfälle. Wie bereits Deutschland und Italien führt nun deshalb auch Österreich den Steuerschuldübergang für Mobilfunkgeräte und integrierte Schaltkreise ein.

I. Italien

[i]Änderungen des italienischen Umsatzsteuergesetzes Das italienische Parlament hat wie erwartet am dem bereits vom Senat verabschiedeten Sparpaket zur Bekämpfung der Schuldenkrise zugestimmt. Dies hat auch einen Änderungsantrag zum Umsatzsteuergesetz beinhaltet, mit dem der Regelsteuersatz von 20 % auf 21 % erhöht wird. Die Gesetzesänderung wurde am im Staatlichen Amtsblatt veröffentlicht. Sie ist damit am in Kraft getreten und anwendbar auf Lieferungen und sonstige Leistungen, die ab diesem Tag ausgeführt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Regelungen zur Steuerentstehung in Italien von den Regelungen des deutschen UStG abweichen. Bei sonstigen Leistungen ist ...