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Rückstellungen bei Altersfreistellung und Jahreszusatzleistungen
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Zur Bildung von Rückstellungen für Verpflichtungen zur Gewährung von Vergütungen für die Zeit der Arbeitsfreistellung vor Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis
und von Jahreszusatzleistungen im Jahr des Eintritts des Versorgungsfalls hat das BMF mit o. g. Schreiben wie folgt Stellung genommen:
I. Vergütungen für die Zeit der Arbeitsfreistellung vor Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis
(1)
Räumt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern in einer Zusage das Recht ein, vor Eintritt in den Ruhestand bei
formal fortbestehendem Dienstverhältnis
die Arbeitsleistung ganz oder teilweise einzustellen, ohne daß die Vergütung in dieser Zeitspanne entsprechend dem Umfang der tatsächlich geleisteten Arbeit reduziert wird, stellt sich die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang der Arbeitgeber für diese Zahlungsverpflichtung Rückstellungen zu bilden hat. Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zu diesen Fragen folgendes:
1. Abgrenzung zu Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung
(2)
Eine Zusage auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung i. S. von § 1 Betriebsrentengesetz liegt nur vor, wenn das
Dienstverhältnis
im Z...