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Vorsorgevollmachten von Berufsträgern im Außenverhältnis
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAD-91899 Mittels einer berufsbezogenen Vorsorgevollmacht kann ein Bevollmächtigter nur dann im Krisenfall effektiv für den bevollmächtigenden Steuerberater handeln, wenn er entsprechende Weisungen im Innenverhältnis erhält (s. NWB 35/2011 S. 2968 ff.). Genauso wichtig sind aber die Regelungen zum Außenverhältnis, d. h. zur Vertretungsmacht.
Eine ausführliche Fassung finden Sie in
Sofortiges Inkrafttreten der Vollmacht
[i]Beschränkende Weisungen nur im InnenverhältnisDer Steuerberater sollte die Vorsorgevollmacht im Außenverhältnis unbeschränkt erteilen und nur im Innenverhältnis beschränken. Um die Kenntnisnahme öffentlicher Stellen und der Betroffenen sicherzustellen, ist zudem eine Registrierung der Vorsorgevollmacht in Betracht zu ziehen (Zentrales Vorsorgeregister).
General-, Spezial- und Gattungsvollmachten
[i]Generalvollmacht ist die RegelIn aller Regel erteilt der Steuerberater dem Bevollmächtigten Generalvollmacht. Sinnvoll kann daneben auch eine Spezial- bzw. Gattungsvollmacht sein oder – im Fall einer Steuerberatungsgesellschaft – die Bestellung der Vertrauensperson zum Organvertreter.
Vor dem Hintergrund, dass Steuerberater einen freien Beruf und kein Gewerbe ausüben, kommt die Erteilung einer Hand...