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Einkommensteuer | Anrechnung spanischer Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer
Das zur Anrechnung spanischer Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer für das Jahr 2009 Stellung genommen. Die Berücksichtigung ausländischer Quellensteuer erfolgt nach Einführung der Abgeltungsteuer zum gem. § 43a Abs. 3 Satz 1 EStG grds. bereits bei Erhebung der deutschen Kapitalertragsteuer auf Ebene der Kreditinstitute nach Maßgabe des § 32d Abs. 5 EStG (vgl. BStBl 2010 I S. 94, Rn. 201). Davon abweichend wird die deutsche Kapitalertragsteuer ohne Berücksichtigung der ausländischen Steuer erhoben, wenn im betreffenden ausländischen Staat nach dem Recht dieses Staats ein Anspruch auf teilweise oder vollständige Erstattung der ausländischen Steuer besteht.