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NWB Nr. 39 vom Seite 3292

Die Gefahren der Nachbesicherung von Krediten

Aktuelle Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung

Harald Schumm

Nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt sich oft die Frage der Insolvenzfestigkeit von gewährten Sicherungsmitteln. Gerade die Nachbesicherung von Krediten, d. h. die zeitlich auseinanderfallende Ausreichung von Darlehensmitteln und die Einräumung von Sicherheiten sind für die Sicherheitennehmer (Banken) problematisch. Im Zwei-Personen-Verhältnis sind eingeräumte Sicherheiten dann nicht insolvenzfest, wenn die Besicherung erst zeitlich nach der Ausreichung der Kredite erfolgt. Demgegenüber sind im Drei-Personen-Verhältnis gewährte Sicherheiten durch den Insolvenz-schuldner für Dritte zugunsten von Banken immer dann nicht insolvenzfest, wenn der Sicherheitennehmer kein Vermögensopfer erleidet (eine wirtschaftlich wertlose Darlehensforderung ist kein Vermögensopfer) oder der Sicherungsnehmer keine neuen Darlehensmittel an den Schuldner ausreicht, also keine Gegenleistung für die Einräumung von Sicherheiten erbringt. Die Rechtsprechung lässt im Zwei-Personen-Verhältnis grds. eine Anfechtungsmöglichkeit binnen zehn Jahren zu, während im Drei-Personen-Verhältnis eine vierjährige Anfechtbarkeit gem. § 134 InsO jeweils vor dem Antrag auf Eröffnung eines ...