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Vollstreckung durch einen Mitgesellschafter
Der Kläger war Gesellschafter einer GmbH, welche gegenüber einer Bank Verbindlichkeiten hatte. Diesen Verbindlichkeiten war der Kläger als weiterer Schuldner beigetreten. Nachdem die Bank ihren Anspruch gegen die GmbH an den Mehrheitsgesellschafter der GmbH abgetreten hatte, nahm dieser den Kläger auf Zahlung in Anspruch. Der BGH entschied, dass der Kläger als Gesellschafter keinen Befreiungsanspruch gegen den vollstreckenden Mitgesellschafter besaß (vgl. , NWB FAAAD-83958). Er misst dem Umstand der gesellschaftsrechtlichen Verbindung beider Beteiligten in diesem Zusammenhang somit keine Bedeutung zu.