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Keine Neugründung durch Abspaltung
Eine UG (haftungsbeschränkt) kann nicht durch Abspaltung in Höhe von 1 € vom Vermögen einer GmbH neu gegründet werden (, NWB QAAAD-83963). Diese Neugründung einer UG (haftungsbeschränkt) durch Abspaltung stellt eine Sachgründung dar und verstößt damit gegen das Sacheinlagenverbot gemäß § 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG.