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StuB 18/2011 S. 726

Umsatzsteuer | Ermäßigter Steuersatz auf Tierzucht-Leistungen

Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht sowie in der Milchwirtschaft dienen, unterliegen dem ermäßigten Steuersatz. Die Lieferung von Embryonen ist ebenfalls begünstigt ( IV D 2 – S 7234/07/10001). Abschn. 12.3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses wird entsprechend geändert. Die Finanzverwaltung beanstandet es aber nicht, wenn auf Umsätze aus der Lieferung von Embryonen an Tierzüchter zum Einsetzen in deren Tiere, die vor dem 1.7.2011 ausgeführt wurden, der allgemeine Steuersatz angewandt wird.