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BFH 12.05.2011 V R 46/10, StuB 18/2011 S. 725

Umsatzsteuer | Keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung bei in mehrfacher Sicht unvollständigem Belegnachweis

Mit einer Rechnung, die nicht auf die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung hinweist, und einer nicht gegenüber dem liefernden Unternehmer abgegebenen Verbringungserklärung, die den Unternehmer auch nicht namentlich bezeichnet, kann der Belegnachweis nach § 17a Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 UStDV nicht geführt werden (Bezug: § 6a Abs. 3 UStG 1999; § 17a UStDV).

Praxishinweise

Der liefernde Unternehmer muss die Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung beleg- und buchmäßig nachweisen (§ 6a Abs. 3 UStG S. 726i. V. mit §§ 17a ff. UStDV). Wird der Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert, soll der Nachweis u. a. nach § 17a Abs. 2 Nr. 1 und 4 UStDV durch ein Doppel der Rechnung geführt werden; befördert der Abnehmer den gelieferten Gegenstand selbst in das übrige Gemeinschaftsgebiet, muss der liefernde Unternehmer als Nachweis eine ...