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Keine Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen falschen Bevollmächtigungshinweises in der Einberufung
Unzutreffende Angaben zur Bevollmächtigung in der Einberufung zur Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft nach der bis geltenden Fassung des § 121 Abs. 3 AktG führen nicht zur Nichtigkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse. Im konkreten Fall blieben daher Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Beschlüsse auf der Hauptversammlung der Deutschen Bank ohne Erfolg ().
Die divergierende Rechtsprechung einzelner Oberlandesgerichte zu der Frage, ob unzutreffende Angaben über die Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts sowie das Verfahren für die Stimmabgabe zur Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen führen können, ist damit (für Altfälle vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzun...