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BBK Nr. 17 vom Seite 807 Fach 12 Seite 6437

Zweifelsfragen zum Ansatz und zur Bewertung von Drohverlustrückstellungen

- IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS HFA 4*) -

I. Vorbemerkung

(1) Gegenstand dieser IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung sind Zweifelsfragen des Ansatzes und der Bewertung von Drohverlustrückstellungen im handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschluss. Die in dieser IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung niedergelegten Grundsätze können nicht ohne weiteres auf Verbindlichkeitsrückstellungen übertragen werden.

II. Ansatz von Drohverlustrückstellungen

1. Begriff der schwebenden Geschäfte i. S. des § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB

(2) Schwebende Geschäfte i. S. des § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB sind verpflichtende Verträge, die auf einen Leistungsaustausch gerichtet sind und aus Sicht jeden Vertragspartners einen Anspruch und eine Verpflichtung begründen (gegenseitige Verträge, die auf einen wirtschaftlichen Austausch gerichtet sind).

(3) Gegenstand derartiger schwebender Geschäfte können Lieferungen von Gegenständen des Anlage- oder Umlaufvermögens (Kaufverträge, Werkverträge, Werklieferungsverträge) oder Leistungen in Form von Nutzungsüberlassungen (Mietverträge, Pachtverträge, Leasingverträge, Kreditverträge) oder sonstigem Tun oder Unterlassen (Dienstverträge, Arbeitsverträge u. ä.) sein. Dabei kann es sich um einmalige Lieferungen ...