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Stille Reserven (Teil B)
2.2 Konsequenzen des Vorliegens stiller Reserven für die Bilanzanalyse
2.2.1 Grundlagen
Während sich der betriebswirtschaftliche Gewinn als Geldbetrag, der einem Unternehmen in einem Geschäftsjahr bei Erhaltung der Leistungsfähigkeit und Sicherung des künftigen gleichbleibenden Einkommens maximal entzogen werden kann, definiert, liegen dem handelsrechtlichen Gewinnbegriff das Nominalwert-, Anschaffungskosten- und Realisationsprinzip zugrunde. Aufbauend auf der regelmäßig auftretenden Diskrepanz dieser beiden Größen versucht die betragsmäßige Erfolgsanalyse aus der Bilanz, dem Anhang und dem Lagebericht den handelsrechtlichen Gewinn in einen betriebswirtschaftlich richtigen Gewinn zu transformieren. Gräfer (S. 101) spricht in diesem Zusammenhang von einem Erfolg, ”der dem tatsächlichen Ergebnis der unternehmerischen Tätigkeit” möglichst weitgehend entspricht.
Der Hauptgrund dafür, daß die beiden angesprochenen Gewinngrößen voneinander abweichen, ist in der Legung und Auflösung stiller Reserven zu sehen (so auch Küting/Weber, 1999a, S. 196). Ziel einer sachgerechten Bilanzanalyse muß es also sein, die verfälschenden Auswirkungen der stillen Reserven auf das im Jahresab...