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FG München Beschluss v. - 8 V 3757/10

Gesetze: AO § 191 Abs. 1, AO § 69, EStG § 38 Abs. 3, EStG § 41a

LSt-Haftung des Geschäftsführers bei Liquiditätsengpass

Leitsatz

1. Bei Liquiditätsengpässen darf der Geschäftsführer Löhne nur entsprechend gekürzt auszahlen und muss die Verwendung der einbehaltenen flüssigen Mittel zur Abführung der Lohnsteuer sicherstellen.

2. Das Vertrauen darauf, dass ein Schuldner seine Schuld begleichen werde, entschuldigt nicht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
UAAAD-91288

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