Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
EuGH  - C-377/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EGRL Art 11 Teil A Abs 1 Buchstabe a, RL 2006/112/EG Art 17 Abs 5, RL 2006/112/EG Art 19 Abs 1

Rechtsfrage

Stellt die Tatsache, dass die Spielteilnehmer den Teil des Preises der Coupons zahlen, der für die Gewinne verwendet wird, einen echten Verbrauch von Gütern oder Dienstleistungen dar, der unter den Steuertatbestand fällt?

Ist Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 17 Abs. 5 und Art. 19 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie dahin auszulegen, dass er ein derartiges Maß an Harmonisierung verlangt, dass er Lösungen der Gesetzgebung oder Rechtsprechung in den verschiedenen Mitgliedstaaten entgegensteht, nach denen für die Bildung des Nenners bei der Berechnung des Pro-rata-Satzes der Teil des Preises der Coupons, der für die Auszahlung der Gewinne bestimmt ist, in die Besteuerungsgrundlage für die Mehrwertsteuer eingeht?

Ist Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 17 Abs. 5 und Art. 19 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie dahin auszulegen, dass er einer nationalen Rechtsprechung entgegensteht, nach der beim Bingo für die Bildung des Nenners bei der Berechnung des Pro-rata-Satzes in die Besteuerungsgrundlage der Mehrwertsteuer die Beträge eingehen, die dem Betrag der Gewinne entsprechen und die die Spielteilnehmer für den Erwerb der Coupons bezahlt haben?

Bingo; Coupons; Harmonisierung; Mehrwertsteuer; Pro-rata-Satz

Fundstelle(n):
NAAAD-91273

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen