Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB direkt Nr. 38 vom Seite 1015

Rechengrößen der Sozialversicherung für 2012

[i]Tabellarische Übersicht wichtiger Rechengrößen der SV in der NWB Datenbank unter NWB XAAAD-90960Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am den Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2012 vorgelegt. Der Entwurf sieht für viele Beitragsbemessungsgrenzen einen Anstieg vor, da die allgemeine Gehaltsentwicklung im Vorjahr (2010) ca. 2 % betragen hat.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird 2012 wohl von 3.712,50 € im Monat bzw. 44.550 € im Jahr auf 3.825 € (45.900 €) steigen. Kassenpatienten werden danach in der Spitze 388 € (statt wie bislang 377 €) im Monat für ihren Versicherungsschutz zahlen müssen.

Renten- und Arbeitslosenversicherung

[i]Bezugsgröße Ost bleibt unverändert – Anstieg im WestenDie Beitragsbemessungsgrenze (West) soll in der allgemeinen Renten- und in der Arbeitslosenversicherung auf 67.200 € (monatlich 5.600 €) – in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 82.800 € (monatlich 6.900 €) – angehoben werden. Die Bezugsgröße (West) wird sich im kommenden Jahr voraussichtlich auf 31.500 € (monatlich 2.625 €) belaufen. Dagegen werden die Bezugsgröße (Ost) und die Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) in der allgemeinen und knappschaftlichen Renten- sowie in der Arbeitslosenversicherung unverän...