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Grundlagen der Umsatzsteuer im Einzelhandel
Die Umsatzsteuer weist im Bereich des Einzelhandels mindestens
zwei Besonderheiten
auf: Die erste Besonderheit ergibt sich aus dem System der sog. Mehrwertsteuer, d. h. der Abzugsfähigkeit der entrichteten Umsatzsteuer als Vorsteuer. Der
Vorsteuerabzug
kann grundsätzlich nur von Unternehmern, nicht aber von Privatleuten in Anspruch genommen werden. Da die Kundschaft im Einzelhandel überwiegend aus privaten Endverbrauchern besteht, ist der Einzelhandel aus Sicht der Finanzverwaltung die Stufe im volkswirtschaftlichen Wertschöpfungsprozess, auf der die abgeführte Umsatzsteuer im Regelfall zu einer endgültigen Einnahme wird.
Die zweite Besonderheit hat ihre Ursachen in der
Vielfalt des Warenangebots
- das in großen Warenhäusern 80 000 Artikel und mehr umfassen kann - in Kombination mit der
Existenz von zwei Steuersätzen
(Regelsteuersatz und ermäßigter Steuersatz) im Umsatzsteuerrecht. In früheren Zeiten waren die EDV-Systeme vieler Handelsunternehmen nicht in der Lage, eine genaue Trennung der Kassenumsätze nach den beiden Steuersätzen vorzunehmen. Aufgrund der großen Anzahl von Artikeln konnten bei der Abkassierung nur die Warengruppen erfasst werden, in denen teilweise ...