Kapitel V: Ort des steuerbaren Umsatzes
Abschnitt 4: Ort der Dienstleistung (Artikel 43 bis 59 der Richtlinie 2006/112/EG)
Unterabschnitt 5: Dienstleistungen, die unter die Allgemeinen Bestimmungen fallen
Artikel 27
Dienstleistungen, die in der Beantragung oder Vereinnahmung von Erstattungen der Mehrwertsteuer gemäß der Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der Richtlinie 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige [1] bestehen, fallen unter Artikel 44 der Richtlinie 2006/112/EG.
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QAAAD-90958
1Amtl. Anm.: ABl L 44 vom 20. 2. 2008, S. 23.