VO EU Nr. 282/2011 Artikel 27

Kapitel V: Ort des steuerbaren Umsatzes

Abschnitt 4: Ort der Dienstleistung (Artikel 43 bis 59 der Richtlinie 2006/112/EG)

Unterabschnitt 5: Dienstleistungen, die unter die Allgemeinen Bestimmungen fallen

Artikel 27

Dienstleistungen, die in der Beantragung oder Vereinnahmung von Erstattungen der Mehrwertsteuer gemäß der Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der Richtlinie 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige [1] bestehen, fallen unter Artikel 44 der Richtlinie 2006/112/EG.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
QAAAD-90958

1Amtl. Anm.: ABl L 44 vom 20. 2. 2008, S. 23.