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Umsatzsteuer | Minderwertausgleich bei Leasingvertrag nicht umsatzsteuerbar
[i]Niedersächsisches FG,Urteil vom 2. 12. 2010 - 5 K 224/09, NWB BAAAD-61271, Rev. beim BFH: Az. XI R 6/11 Ein bei Ablauf des Leasingvertrags gezahlter Minderwertausgleich ist nach dem Niedersächsischen FG nicht umsatzsteuerbar. Bei dem Minderwertausgleich handelt es sich um eine Zahlung des Leasingnehmers an den Leasinggeber dafür, dass sich der Leasinggegenstand bei Rückgabe nicht in einem vertragsgemäßen Zustand befindet.
Nach dem FG liegt dem Minderwertausgleich kein Leistungsaustausch zugrunde. Denn der Zahlung des Minderwertausgleichs steht keine steuerbare Leistung des Leasinggebers mehr gegenüber. Insbesondere war der Leasinggeber nicht verpflichtet, die unsachgemäße Nutzung des Leasingfahrzeugs zu dulden; denn nach dem Leasingvertrag musste vielmehr der Leasingnehmer das Fahrzeug sorgfältig behandeln.