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Lohn und Gehalt | Arbeitslohn bei Übernahme der Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwalt
Die Übernahme der Berufshaftpflichtversicherung für einen angestellten Rechtsanwalt durch den Arbeitgeber führt zu Arbeitslohn. Dies gilt nach dem FG Nürnberg auch dann, wenn
die Haftpflichtversicherung über den Mindestbetrag hinausgeht und
der angestellte Rechtsanwalt im Briefkopf des Arbeitgebers als „Rechtsanwalt (angestellt)” genannt wird.
[i]Eigeninteresse des Rechtsanwalts an der Kostenübernahme Das FG bejaht ein nicht unerhebliches Eigeninteresse des angestellten Rechtsanwalts, wenn sein Arbeitgeber für ihn eine Berufshaftpflichtversicherung übernimmt. Dieses Interesse des Arbeitnehmers besteht
sowohl in Höhe des gesetzlichen Mindestbetrags von 250.000 € gemäß § 51 Abs. 4 BRAO, weil ein angestellter Rechtsanwalt ohne Versicherungsschutz nicht als Rechtsanwalt tätig werden darf ,
[i]Haftungsgefahr als Scheinsozius als auch in Höhe des darüber hinausgehende...