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BBK Nr. 13 vom Seite 599 Fach 4 Seite 1841

Finanzbuchführung mit dem Industriekontenrahmen

von Prof. Dr.  Hartmut Bieg, Saarbrücken

(Fortsetzung aus BBK Nr. 7/2001)

V. Die aktiven Bestandskonten - ein Überblick

Die Bilanzgliederungsvorschriften des § 266 HGB, der durch weitere Regelungen wie z. B. § 272 Abs. 1 Satz 2 und § 269 Satz 1 HGB ergänzt wird, bilden die Grundlage für die formale Organisation des IKR. Danach stellt sich die Grobgliederung der Aktivseite einer Bilanz wie folgt dar:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bilanzposition
 
Kontengruppe (IKR)
”Sonderposten”
 
Ausstehende Einlagen
00
 
Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs
01
Anlagevermögen
 
Immaterielle Vermögens-
gegenstände
02-04
 
Sachanlagen
05-09
 
Finanzanlagen
10-16
Umlaufvermögen
 
Vorräte
20-23
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
24-26
 
Wertpapiere
27
 
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
28
Rechnungsabgrenzungs-
posten
29

1. Kontenklasse 0: ”Sonderposten”: Ausstehende Einlagen und Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs

1.1 Konten der Konteng...