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BBK Nr. 6 vom Seite 271 Fach 4 Seite 1811

AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter

Mit Schreiben v. (BStBl I S. 1532) hat das BMF die neue AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter bekannt gegeben. Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem angeschafft oder hergestellt worden sind. Zu einer vom BMF bereits beschlossenen Änderung/Ergänzung der allgemeinen Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen vgl. BBK KN-Nr. 74/2001.

I. Allgemeine Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen

Die in diesen Tabellen für die einzelnen Anlagegüter angegebene betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (ND) beruht auf Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung. Die Fachverbände der Wirtschaft wurden vor der Aufstellung der AfA-Tabellen angehört.

(1)  Die in den AfA-Tabellen angegebene ND ist mit Ausnahme der Angaben in der AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter branchengebunden. Sind Anlagegüter sowohl in der AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter als auch in einer branchengebundenen AfA-Tabelle aufgeführt, gilt für die branchenzugehörigen Stpfl. der Wert der Branchentabelle.

(2)  Die in den AfA-Tabellen angegebene ND dient als Anhaltspunkt für die Beurteilung der Angemessenhei...BStBl 1998 II S. 59

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