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BVerwG 17.08.2011 6 C 20/11, NWB 37/2011 S. 3090

Öffentliches Recht | Rundfunkgebührenfreiheit für Internet-PC als Zweitgerät auch im nicht ausschließlich privaten Bereich

Nutzt ein Freiberufler einen Teil seiner Wohnung für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit, verfügt er dort dazu über einen internetfähigen PC oder Laptop und zahlt er bereits für die Rundfunkempfangsgeräte in den ausschließlich privat genutzten Räumen Rundfunkgebühren, dann besteht keine (zusätzliche) GEZ-Pflicht für die beruflichen Zweitgeräte. Für im nicht ausschließlich privaten Bereich genutzte Geräte ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden.