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Organisation der Anlagenbuchhaltung und Anlagenverwaltung
I. Organisation der Anlagenbuchhaltung
1. Aufgaben der Anlagenbuchhaltung
Die Anlagenbuchhaltung erfaßt und verwaltet das gesamte Sachanlagevermögen eines Unternehmens von der Anschaffung über die buchmäßige Fortführung durch planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, Umbuchungen sowie Abgänge durch Verkauf oder Verschrottung. Die Verwaltung des Finanzanlagevermögens ist ausdrücklich nicht Gegenstand der Tätigkeiten der Anlagenbuchhaltung, sondern (bei entsprechendem Umfang) Teil des Finanzmanagements (Treasury). Die folgende Darstellung ist insbesondere an den Bedürfnissen eines Industrieunternehmens ausgerichtet, dürfte jedoch im Einzelfall mit geringfügigen Modifikationen auch in anderen Bereichen anwendbar sein. Im Überblick erfüllt die Anlagenbuchhaltung folgende Aufgaben:
Erfassung eingeleiteter Investitionsmaßnahmen (Bestellung von Investitionsgütern bzw. Beginn der Erstellung anderer aktivierter Eigenleistungen) anhand des genehmigten Investitionsantrags;
Erfassung des Zugangs in der (EDV-gestützten) Anlagenkartei (Anlagenverzeichnis) aufgrund von Fremdrechnungen und eigener Investitionskostenaufstellungen;
Klärung von Unstimmigkeiten mit den Fachabteilungen ...