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LSG Nordrhein-Westfalen 16.05.2011 L 19 AS 2130/10, NWB 37/2011 S. 3090

Sozialversicherungsrecht | Kein staatlicher Zuschuss für Hartz-IV-Empfänger zum Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung

Wer außerhalb des Basistarifs privat krankenversichert ist und Leistungen zur Grundsicherung erhält, muss die zusätzlichen Kosten dafür selbst tragen. Auch Hartz-IV-Empfänger in der privaten Krankenversicherung mit einem Tarif mit Selbstbehalt haben keinen Anspruch darauf, dass sich Jobcenter oder Träger der Sozialhilfe an diesen Kosten beteiligen, selbst wenn dadurch der monatliche Beitrag niedriger ist.