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Das Insolvenzrecht als Betätigungsfeld für den Steuerberater
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3120Es führt kein Weg daran vorbei, dass sich der Steuerberater mit dem Insolvenzrecht befassen muss. Anderenfalls riskiert er Haftungs- und Strafbarkeitsgefahren, Vergütungsausfälle oder doch verpasste Verdienstmöglichkeiten.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Zur drohenden Haftung
[i]Umfassende Beratungs- und HinweispflichtenAuch ein Steuerberater, der sich nur auf seine Vorbehaltsaufgaben konzentriert, kommt nicht ohne insolvenzrechtliche Grundkenntnisse aus. Denn bei Mandanten in der Wirtschaftskrise drohen bereits Haftungsrisiken, wenn der Berater risikoreiche Aufgaben, wie die Erstellung von Jahresabschlüssen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen, übernimmt oder wenn er aus den Gesamtumständen ein insolvenzrechtlich fehlerhaftes oder doch schadensträchtiges Verhalten seines Mandanten erkennt und wider besseres Wissen untätig bleibt.
Auch, wenn der Steuerberater positiv erkennt, dass ein Mandant einem Schadenstatbestand ausgesetzt ist, dessen Auswirkungen zu verhindern oder doch zu vermindern sind und er nichts unternimmt, handelt er treuwidrig und haftet für den Schaden.
Zu den Strafbarkeitsgefahren
[i]Praxis der Strafgerichte gibt Anlass zur EntwarnungDem seriösen Steuerberater drohen bei der Begleitung von Ma...