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BFH 03.03.2011 IV R 10/08, StuB 17/2011 S. 681

Ohne unbedingte Veräußerungsabsicht kein gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf nur eines Objekts

Ein gewerblicher Grundstückshandel kann auch dann zu bejahen sein, wenn weniger als vier Objekte veräußert werden, aber aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit wieder zu verkaufen; wird S. 682nur ein unbebautes Grundstück erworben und bereits während der Bebauung mit einem Bürogebäude im Rohbauzustand an einen Immobilienfonds veräußert, so kann eine bei Erwerb des Grundstücks bzw. bei Abschluss der Bauverträge lediglich bestehende bedingte Veräußerungsabsicht nicht zum Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels führen (Bezug: § 15 Abs. 2, § 21 Abs. 1 EStG).

Praxishinweise

Im Urteilsfall wurde der Klägerin, einer GbR, erst rund drei Monate nach Abschluss des Generalunternehmervertr...