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Umsatzsteuer | Reguläre Umsatzsteuerpflicht bei Veräußerung von aus der GAP-Reform stammenden Zahlungsansprüchen eines Landwirts
Die Veräußerung von Zahlungsansprüchen (ohne Fläche), die einem Landwirt aufgrund der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP-Reform) zugewiesen worden waren, unterliegt der Umsatzbesteuerung. Sie ist nicht gem. § 24 UStG nach Durchschnittssätzen zu besteuern und auch nicht nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG steuerfrei (Bezug: § 4 Nr. 8 Buchst. c, § 24 UStG; Art. 135 Abs. 1 Buchst. d, Art. 295 ff. MwStSystRL).
Der klagende Landwirt besteuert seine Umsätze nach § 24 UStG. Ihm standen nach der GAP-Reform auf der Grundlage der Betriebsprämienregelung in Art. 33 ff. der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom mit Gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe Zahlungsa...BStBl I S. 1273