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BFH 18.05.2011 X R 4/10, StuB 17/2011 S. 683

Gewerbesteuer | Keine erweiterte Gewerbeertragskürzung bei Vermietung zwischen zwei Organgesellschaften

Die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) ist zu versagen, wenn es sich bei dem Grundstücksunternehmen um eine Organgesellschaft handelt, die alle ihre Grundstücke an eine andere Organgesellschaft desselben Organkreises vermietet (Bezug: § 2 Abs. 2 Satz GewStG aktuelle Fassung).

Praxishinweise

Bei einer gewerbesteuerlichen Organschaft werden die getrennt für die Organgesellschaften und den Organträger ermittelten Gewerbeerträge auf Ebene des Organträgers zusammengerechnet. Bei einer Vermietung zwischen zwei Organgesellschaften hat die Miete bereits den Gewerbeertrag der mietenden Gesellschaft gemindert. Umgekehrt haben die Mieten den Gewerbeertrag der vermietenden Organgesellschaft erhöht. Auf der Ebene des Organträgers gleichen sich Mietaufwendungen der ei...