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Erkennbare Zuweisung einzelner Anteile bei Teileinzahlungen auf mehrere GmbH-Geschäftsanteile
Werden bei der Gründung einer GmbH Stammkapitalanteile mit Nennbeträgen von jeweils 1 € gebildet, muss die Versicherung des Geschäftsführers bei der Anmeldung der GmbH sich auf die Tatsachen erstrecken, die für die Beurteilung der Tilgungswirkung der Zahlung auf das übernommene Stammkapital maßgeblich sind, also ob eine Tilgungsbestimmung getroffen worden ist und ggf. welche. Das Registergericht bemängelte folgenden Sachverhalt: Zwei Gesellschafter hatten eine GmbH mit dem Mindeststammkapital von 25.000 € gegründet und nach der Satzung jeweils 12.500 Geschäftsanteile mit einem Nennbetrag von jeweils 1 € übernommen. Die Handelsregisteranmeldung enthielt die Versicherung der Geschäftsführer, dass beide Gesellschafter im Hinblick auf die jeweils auf sie entfallenden Anteil...