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Umsatzsteuer im handelsrechtlichen Jahresabschluss
Der am vom HFA verabschiedete IDW Rechnungslegungshinweis: Einzelfragen zur Behandlung der Umsatzsteuer im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RH HFA 1.017) behandelt den Ausweis der Umsatzsteuer in der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz und im Anhang. Er ersetzt die IDW Stellungnahme des Hauptfachausschusses 1/1985 i. d. F. 1990: Zur Behandlung der Umsatzsteuer im Jahresabschluss. Eine Überarbeitung der bisherigen Verlautbarung war insbesondere aufgrund der Aufhebung des § 250 Abs. 1 Satz 2 (Nr. 2) HGB durch das BilMoG erforderlich geworden. In handelsrechtlichen Abschlüssen für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, besteht keine Möglichkeit mehr, die auf erhaltene Anzahlungen entfallende Umsatzsteuer nach der sog. Bruttomethode auszuweisen.