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FG Bremen Beschluss v. - 2 K 19/10 (1)

Gesetze: VergnStG BR a.F. § 3 Abs. 1 GGArt. 3 Abs. 1 GG Art. 100 Abs. 1 Spielgerätesteuergesetz Hamburg § 4 Abs. 1 BVerfGG § 80 Abs. 2

Verfassungsmäßigkeit von § 3 Abs. 1 des Bremer Vergnügungssteuergesetzes wegen Bemessung nach dem Stückzahlmaßstab

Leitsatz

1. Die in § 3 Abs. 1 des Bremer Vergnügungsteuergesetzes i.d.F. vom (a.F.) vorgesehene Anwendung des Stückzahlmaßstabs als Bemessungsgrundlage für die Vergnügungssteuer bei Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit verletzt unter den Gegebenheiten des Jahres 2006 und der Folgejahre den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. auch , BVerfGE 123, 1 zu § 4 Abs. 1 des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes).

2. Aktenzeichen des aufgrund des Vorlagebeschlusses nach Art. 100 Abs. 1 GG beim BVerfG anhängigen Normenkontrollverfahrens: 1 BvL 11/10.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAD-90686

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