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StuB Nr. 17 vom Seite 641

Der Windpark als Exerzierfeld des Bilanzrechts

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg

I. Übersicht über den Urteilsreigen

Der IV. BFH-Senat hat die Gunst der Stunde – des Eingangs von Streitfällen – genutzt und eine ganze Reihe anhängiger Verfahren zur Bilanzierung von Windparks am in einem Abwasch entschieden. Aus Sicht der Abfassung fachliterarischer Beiträge entpuppt sich hier in besonderem Maße die logische Unzulässigkeit der überkommenen Zitierweise: „Mit Urteil vom … hat der BFH entschieden”, denn an einem Datum entscheidet der BFH regelmäßig mehr als ein Verfahren – nicht unbedingt wie hier mehr als ein halbes Dutzend, aber doch oft drei oder mehr. „Das” Urteil „vom …” kann es deshalb gar nicht geben, sondern nur „eines”. Die einzig zulässige Zitierweise muss sich deshalb des Aktenzeichens bedienen, das jede Entscheidung einwandfrei identifiziert.

In dem Urteile-Potpourri – sämtliche zu geschlossenen Fonds in der Rechtsform der GmbH & Co. KG – ging es insbesondere um

  • die Bestimmung der Wirtschaftsgüter, die sich in einem Windpark wiederfinden;

  • Bestimmung der Höhe der Anschaffungskosten sowohl für die Gesellschaft als auch die Gesellschafter;

  • Maßgeblichkeit der AfA-Tabellen;

  • Schätzung der Nutzungsdauern.

II....