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FG Sachsen-Anhalt 20.04.2011 3 K 631/10, NWB 36/2011 S. 3004

Umsatzsteuer | Anspruch ausländischer Unternehmer auf Erteilung einer Steuernummer

Der öffentlich-rechtliche Anspruch eines Unternehmers auf Erteilung einer Steuernummer ergibt sich laut mittelbar aus § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG und richtet sich an alle Unternehmer i. S. von § 2 UStG, also auch an Unternehmer mit Sitz im Gemeinschafts- oder Drittlandsgebiet wie im Streitfall eine in der Ukraine ansässige Gesellschaft mit beschränkter Haftung ukrainischen Rechts mit einer inländischen Zweigniederlassung. Die Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke ist regelmäßig Voraussetzung für ein selbständiges gewerbliches oder berufliches Tätigwerden. Ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer ist zwar weder im Gemeinschaftsrecht noch im inländischen Recht ausdrücklich vorgesehen; nach der Rechtsprechung des BFH ergibt sich ein solcher...BStBl 2010 II S. 712