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BBK Nr. 17 vom Seite 807

Die zeitnahe Betriebsprüfung aus Sicht eines Betriebsprüfers

Kritische Würdigung der BpO-Änderung

Rüdiger Happe

[i]Costa/Wamsler, Die zeitnahe Betriebsprüfung aus Beratersicht, BBK 17/2011 S. 813, in dieser AusgabeAm hat der Bundesrat einer Änderung der Betriebsprüfungsordnung (BpO) zugestimmt , mit der die Durchführung zeitnaher Betriebsprüfungen geregelt wird. Die Änderung beruht auf einer Initiative der Bundesregierung. Ob sich dadurch durchgreifende Änderungen bei der Betriebsprüfung ergeben, sei dahingestellt.

I. Zeitnahe Betriebsprüfung in der Vergangenheit

[i]Bisher: Keine einheitliche RegelungBereits in den vergangenen Jahren wurde in einigen Bundesländern die zeitnahe Betriebsprüfung teilweise als Modellversuch, teilweise im „Echtbetrieb” praktiziert. Dabei gab es vielfältige Ausprägungen, bei denen auf Grundlage von vorliegenden Steuererklärungen oder aber auch ohne diese bzw. auf Basis von Entwürfen geprüft wurde. Manche Länder führten die zeitnahe Betriebsprüfung nur in Firmen durch, die besonders entgegenkommend waren. Andere nahmen diese auch vor, ohne dass die zu prüfenden Betriebe ausdrücklich ihr Einverständnis erklärt hatten. Teilweise wurden ganz bewusst Betriebe mit „Risikopotenzial” ausgewählt, z. B. nach einer Prüfung durch die Steuerfahndungsstelle. In einem waren sich alle betroffenen Betriebsprüfungsstellen einig:

Es gab in der Vergangenheit keine einheitlic...