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BBK Nr. 21 vom Seite 1015 Fach 30 Seite 1247

Bilanzberichtigung aufgrund einer Betriebsprüfung

von Dipl.-Betriebswirt Jochen Langenbeck, Bochum

I. Sachverhalt

Bei dem Kaufmann E wird eine Außenprüfung für die Jahre 01 bis 03 durchgeführt. Die Gewinnfeststellungen für diese Jahre erfolgten nach § 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Für diese Jahre liegen folgende Bilanzen vor:

Einheitsbilanzen (Handels- und Steuerbilanzen) des Einzelunternehmers:


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Grundstücke
100 000
100 000
100 000
Eigenkapital
450 000
460 000
475 000
Gebäude
200 000
190 000
180 000
Grundschuld
105 000
91 000
80 000
Geschäftsausstattung
200 000
190 000
210 000
Steuerrückstellung
10 000
11 000
12 000
Vorräte
80 000
78 000
82 000
Forderungen
50 000
55 000
60 000
Sonst. Rückstellungen
25 000
24 000
27 000
Wertpapiere
40 000
50 000
55 000
Lieferverbindlichk.
80 000
81 000
96 000
Zahlungsmittel
10 000
15 000
15 000
Sonst. Verb.(USt)
10 000
11 000
12 000
680 000
678 000
702 000
680 000
678 000
702 000


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Entwicklung des Eigenkapitals:

01
02
03
Eigenkapital am 1. 1.
435 000
450 000
460 000
+ Gewinn
15 000
10 000
15 000
= Eigenkapital am 31. 12.
450 000
460 000
475 000

Der Betriebsprüfer beanstandet die folgenden Vorfälle:

(1) E lässt Anfang 01 auf einem zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstück ein Wirtschaftsgebäude für 70 000 € erstellen. Der Bauantrag wurde nach dem gestellt. Das Gebäude wird zum bezogen. In den aktivierten Herstellungskosten sind entha...