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FG München Urteil v. - 4 K 396/11 EFG 2011 S. 1816 Nr. 20

Gesetze: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1

Grundsätzlich keine Bereicherung des Zwischenerwerbers bei Kettenschenkungen

Leitsatz

1. Ein zwischengeschalteter Dritter, der den geschenkten Gegenstand sogleich weiterschenkt, ist schenkungsteuerrechtlich grundsätzlich nicht bereichert.

2. Die Ausrichtung des Erbschafts- und Schenkungsteuerrechts auf das Zivilrecht schließt es nicht aus, dass zivilrechtlich zwei unentgeltliche Zuwendungen vorliegen, schenkungsteuerrechtlich aber der Zwischenerwerb unbeachtlich ist, weil der zwischengeschaltete Dritte schenkungsteuerrechtlich nicht bereichert ist.

Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 8 Nr. 25
DStRE 2012 S. 1008 Nr. 16
EFG 2011 S. 1816 Nr. 20
ErbBstg 2012 S. 240 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 36/2011 S. 3005
Ubg 2012 S. 646 Nr. 9
YAAAD-90053

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