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Einkommensteuer | Kindergeld für ein verheiratetes Kind
Nach dem sind bei der Prüfung, ob der Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG überschritten ist, Unterhaltsleistungen des verheirateten Kindes an seinen Ehepartner nicht Einkünfte mindernd zu berücksichtigen.
Das Ergebnis ist in Ordnung. Wenn auch bei der Ehefrau des Sohnes ein Mangelfall vorliegen sollte, müssten deren Eltern in die Unterhaltspflichten eintreten. Auch Unterhaltspflichten gegenüber Kindern des Paares können daher keinen Anspruch auf Kindergeld der Großeltern für ihren Sohn begründen, weil die gegenüber den Enkeln erbrachten Unterhaltsleistungen des Sohnes nicht Einkünfte mindernd zu berücksichtigen wären. Das Ergebnis würde also auch nicht anders ausfallen, wenn die Grenzbetragsregelung tatsächlich durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 fallen sollte. Denn wo...